
Welche Garantie gibt es auf eine Flachdachabdichtung?
Gewährleistung und Garantie sauber auseinanderhalten
Bei einer Flachdachabdichtung wird gerne von Garantie gesprochen, gemeint ist meist die gesetzliche Gewährleistung. Bei Bauleistungen liegt diese in der Regel bei 5 Jahren nach VOB B oder bei bis zu 5 Jahren nach BGB, abhängig von der Vertragsgrundlage. Eine Garantie darüber hinaus ist eine freiwillige Zusage des Ausführenden oder Herstellers. Wir trennen diese Begriffe in jedem Angebot klar, damit Eigentümer wissen, was rechtlich zusteht und was eine zusätzliche, freiwillige Leistung ist.
Unsere Position bei der Flachdachregeneration mit Flüssigkunststoff
Auf unsere Ausführungsleistung bei der Flachdachregeneration mit Flüssigkunststoff geben wir die gesetzliche Gewährleistung von 5 Jahren nach VOB B, sofern vertraglich nicht anders vereinbart. Sie bezieht sich auf eine fachgerechte Verarbeitung, korrekte Schichtstärken und sauber ausgeführte Anschlüsse. Bei nachvollziehbaren Mängeln, die auf unsere Arbeit zurückgehen, übernehmen wir die Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung. Diese klare Linie ist die Grundlage einer ehrlichen Zusammenarbeit, statt vager Versprechen, die im Schadensfall nicht halten.
Herstellergarantien auf das Materialsystem
Die Hersteller geprüfter Flüssigkunststoffsysteme geben zusätzlich Materialgarantien, je nach System und Aufbau in einer Spanne von etwa 10 bis 25 Jahren. Voraussetzung ist meist die Verarbeitung durch geschulte Fachbetriebe sowie die Einhaltung von Schichtaufbau, Vlieseinbettung und Prüfintervallen. Bei unseren Flachdachregenerationen mit Flüssigkunststoff arbeiten wir mit Systemen, die solche Herstellergarantien tragen, und dokumentieren den Aufbau so, dass eine Garantieanmeldung im Bedarfsfall nachvollziehbar belegt ist. Diese Dokumentation ist Teil der Leistung, nicht Verhandlungsmasse.
Voraussetzungen für eine belastbare Garantie
Eine Garantie ist immer nur so viel wert wie die Bedingungen, unter denen sie greift. Üblich sind Anforderungen an regelmäßige Wartung, Sichtkontrollen und sortenreine Reparaturen mit dem Originalsystem. Wer ein garantiertes Dach mit beliebigen Fremdmaterialien nachbessern lässt, verliert in der Regel die Ansprüche. Bei einer Flachdachregeneration mit Flüssigkunststoff legen wir die Garantiebedingungen offen, erklären die Prüfintervalle und zeigen, welche Maßnahmen nötig sind, damit die Garantie über die volle Laufzeit tatsächlich Bestand hat.
Schäden, die typischerweise nicht abgedeckt sind
Garantien decken die fachgerechte Funktion der Abdichtung ab, nicht jede denkbare Einwirkung. Mechanische Beschädigung durch Fremdgewerke, fehlende Wartung, Eingriffe ohne Abstimmung oder Aufbauten ohne fachliche Prüfung fallen regelmäßig aus der Garantie. Auch höhere Gewalt, etwa Hagelereignisse außerhalb üblicher Belastungsklassen, sind oft ausgenommen. Wir sagen vor Auftragsannahme, was abgedeckt ist und was nicht. Eine Flachdachregeneration mit Flüssigkunststoff ist robust, aber sie ist kein Freibrief für unkontrollierten Verkehr und beliebige Nachfolgegewerke ohne Rücksicht auf die Abdichtung.
Wartungsvertrag als Schlüssel für lange Garantielaufzeit
Lange Garantielaufzeiten setzen in der Regel einen dokumentierten Wartungsrhythmus voraus. Wir bieten zu jeder Flachdachregeneration mit Flüssigkunststoff einen Wartungsvertrag an, der die geforderten Sichtkontrollen, Reinigungsarbeiten und kleineren Nachbesserungen verbindlich regelt. Damit bleibt nicht nur die Abdichtung in gepflegtem Zustand, auch die Garantiefähigkeit ist über die gesamte Laufzeit gesichert. Diese Kombination aus sauberer Ausführung, klarer Garantievereinbarung und geregelter Wartung ist der wirtschaftliche Schutz Ihrer Investition über die Jahre.
Kontakt
Wenn Sie für ein anstehendes oder geplantes Projekt klären möchten, welche Gewährleistung und welche Garantielaufzeit für Ihr Objekt realistisch sind, sehen wir uns das Dach vor Ort an. Sie bekommen eine ehrliche Aussage zu Substanz, Verfahren und den damit verbundenen Garantievereinbarungen sowie ein nachvollziehbares Angebot für eine Flachdachregeneration mit Flüssigkunststoff. Melden Sie sich, dann stimmen wir einen Begehungstermin ab und besprechen die Details direkt am Objekt.
Telefon: 0911 / 54 02 60 77
E-Mail: info@hbs-abdichtungstechnik.com
