
Welche Garantie gibt es auf eine Flachdachabdichtung?
Welche Garantie gibt es auf eine Flachdachabdichtung
Viele meinen mit Garantie eigentlich die gesetzliche Absicherung, wenn nach der Sanierung etwas nicht stimmt. Juristisch sind das aber zwei verschiedene Dinge. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung. Wer das sauber trennt, kann Angebote besser vergleichen und weiß, worauf es im Vertrag wirklich ankommt.
Gewährleistung ist der Standard und hat feste Fristen
Bei Flachdachabdichtungen als Bauleistung gilt im BGB in der Regel eine Verjährungsfrist von 5 Jahren ab Abnahme, wenn es um Mängelansprüche geht. Diese 5 Jahre sind das, was die meisten Auftraggeber als Sicherheit erwarten, auch wenn sie es umgangssprachlich Garantie nennen.
Wenn nach VOB gebaut wird, sind es meistens 4 Jahre
Wird die VOB/B wirksam vereinbart, liegt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken in der Regel bei 4 Jahren, ebenfalls ab dem maßgeblichen Zeitpunkt im Vertrag. Das ist wichtig, weil identische Leistungen je nach Vertragsgrundlage unterschiedlich lange abgesichert sind.
Garantie ist freiwillig und kann sehr unterschiedlich aussehen
Eine Garantie kann vom Hersteller kommen, vom Systemanbieter oder als Zusatzvereinbarung über den ausführenden Betrieb. Umfang und Dauer bestimmt der Garantiegeber selbst. Deshalb ist die entscheidende Frage nicht nur wie viele Jahre, sondern was genau abgedeckt ist. Manche Garantien beziehen sich nur auf Material, andere auf ein komplettes System inklusive Ausführung und Nachweisführung.
Typische Garantiezeiten aus dem Markt sind 10 bis 20 Jahre
Bei Systemgarantien gibt es am Markt häufig 10 Jahre, teils auch 20 Jahre, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, zum Beispiel zertifizierte Ausführung, definierte Systemschichten und klare Dokumentation. Beispiele dafür sind Systemmodelle mit 10 Jahren Qualitätsgarantie oder Systeme, die die Dichtigkeit für 20 Jahre zusagen, jeweils nach den Bedingungen des Anbieters. Das sind keine Automatiken, sondern vertraglich gebundene Zusagen mit klaren Spielregeln.
Woran Garantien in der Praxis meistens hängen
Entscheidend sind Untergrundvorbereitung, Detailausbildung und der Umgang mit Anschlüssen wie Attika, Abläufen, Notentwässerung und Durchdringungen. Dazu kommen Nutzung und Wartung. Viele Garantiebedingungen verlangen, dass das System exakt nach Vorgaben verarbeitet wird und dass Eingriffe am Dach dokumentiert bleiben. Wer später Technik nachrüstet oder unsauber bohrt, riskiert, dass eine Garantie nur eingeschränkt greift. Genau deshalb ist die Ausführung am Detail nicht nur Handwerk, sondern Ihr Sicherheitsfaktor.
Was HBS Abdichtungstechnik für Ihre Absicherung konkret bedeutet
Wir denken das Dach nicht als Fläche, sondern als System. In der Praxis heißt das: sauberer Aufbau, belastbare Details, klare Dokumentation und eine Ausführung, die auf dauerhafte Dichtheit ausgelegt ist. Welche Garantie im Einzelfall möglich ist, hängt vom gewählten System und den Projektbedingungen ab. Sicher ist: Die Gewährleistung nach Vertragsgrundlage bleibt die Basis, alles darüber ist eine zusätzliche, freiwillige Zusage, die im Angebot eindeutig beschrieben sein muss.
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